Weiterhin gilt bei uns die 2G-Regelung (mindestens zweimal geimpft oder genesen).
Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren. Weiterhin gilt die Maskenpflicht (vor und nach der Sporteinheit), die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern (beim kontaktfreien Sport) und auch in Warteschlangen.
Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist das Betreten der Sportstätte untersagt!